Fördermittel
Schützen Sie das Klima und sparen dabei.

Dämmen lohnt sich doppelt.

Wenn Sie als Eigentümer in die Energieeffizienz Ihrer Immobilie investieren, schützen Sie nicht nur die Umwelt sondern können auch attraktive staatliche Förderungen nutzen. Neben den Förderprogrammen aus der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) können Sie Dank der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) bis zu 40.000,- € Steuern sparen.

Steuerliche Förderung nach der ESanMV für energetische Modernisierung

Wer heute sein Haus oder seine Wohnung modernisiert, kann 20 % der Modernisierungskosten von der Steuer, gemäß § 35c EstG, abziehen. Dieser Steuerbonus gilt zehn Jahre lang. Die „Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden“ kann von allen Eigentümern in Anspruch genommen werden, die das Objekt selbst bewohnen. Insgesamt ist das Absetzen in Höhe von 20 % (bis zu 40.000,- €) der Modernisierungskosten – das sind die Lohn- und Materialkosten – möglich. Das Ganze wird verteilt über drei Jahre: Im 1. Jahr 7 %, im 2. Jahr 7 % und im 3. Jahr 6 %.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Am 24. Januar 2022 wurde der Fördermittelstopp aller Anträge für die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) bei der KfW bekannt gegeben. Ab dem 22.02.2022 ist die Effizienzhaus-Förderung für die energetische Gebäudemodernisierung mit unveränderten Förderbedingungen wieder aufgenommen worden. Auch die Förderung für EH40 Neubauprojekte soll mit begrenzten Fördermitteln bis Ende 2022 fortgesetzt werden. Die Förderung von Einzelmaßnahmen (20% Förderung z.B. für die Dachdämmung) über die BAFA sowie die steuerliche Förderung für die energetische Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum sind von dem Förderstopp gänzlich nicht betroffen.

Details für die zukünftigen Förderprogramme ab 2023 sind seitens der Bundesregierung noch in der Entwicklung. Nachfolgend eine chronologische Entwicklung in der Übersicht:

  • 24. Januar 2022
    Plötzlicher Förderstopp aller Anträge für die BEG bei der KfW.
  • Februar 2022
    Genehmigung aller förderungsfähigen Anträge, die bis zum 24. Januar 2022 eingegangen sind.
  • Mitte Februar 2022
    Bundesregierung stellt weitere 9,5 Milliarden Euro für die BEG bereit.
  • 22. Februar 2022
    Effizienzhaus-Förderung für die energetische Gebäudemodernisierung über die KfW wird mit unveränderten Fördertatbeständen wieder aufgenommen.
  • In 2022 (noch nicht terminiert)
    Die Förderung für EH40 Neubauprojekte soll wieder aufgenommen werden.
  • Januar 2023
    Das neue Programm „Klimafreundliches Bauen“ soll als Nachfolgelösung für die EH55- und EH40-Neubauförderung mit einem verstärkten Fokus auf eine Lebenszyklusbetrachtung von Gebäuden eingeführt werden.


Bisherige Fördermittelprogramme
Um die Klimaziele für 2030 zu erreichen, die eine Emissionseinsparung im Gebäudesektor von 66 bis 67 Prozent gegenüber 1990 auf maximal 72 Millionen Tonnen CO2 vorsehen, hat die Bundesregierung schon im Herbst 2019 die Förderprogramme deutlich aufgestockt.

BMWK - Klimaschutzprogramm 2030 (bmwi.de)
Klimaschutzprogramm 2030 (bmuv.de)

Die BEG löste zum 1. Juli 2021 die bisherigen Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab und bot drei Förderprogramme, jeweils eines für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Jedes Programm gab es als Kredit- und Zuschussvariante, wobei Kredite zukünftig bei der KfW und Zuschüsse beim BAFA beantragt wurden.

Wichtig dabei: Erst Fördermittel beantragen, Zuschüsse und/oder Darlehen sichern und dann bauen oder sanieren. Bei nachträglicher Beantragung werden keine Fördermittel vergeben.

BMWK - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (deutschland-machts-effizient.de)

Fördermittelstopp im Januar 2022
Der plötzliche Förderstopp aller Anträge für die BEG bei der KfW am 24. Januar 2022 hat viele Bauherren verunsichert. Die „Töpfe seien leer“ verkündete Wirtschaftsminister Robert Habeck,  nachdem die KfW zuvor im Ministerium ankündigte, dass die Fördergelder die bewilligten Haushaltsmittel für das Jahr 2022 übersteigen würden.

Im November 2021 gab der damalige geschäftsführende Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, bekannt, dass neu gebaute Effizienzhäuser 55 ab dem 01. Februar 2022 nicht mehr gefördert werden. Bis Ende Januar 2022 würde die KfW noch Anträge annehmen, danach würde die frisch gewählte Ampel-Koalition ein eigenes Programm auflegen. Schon im Koalitionsvertrag 2021-2025 wurde von der neuen Regierung festgehalten, dass die bestehenden Förderprogramme neu ausgerichtet werden, mit Fokus auf technologieoffene Maßnahmen mit Orientierung an der eingesparten Tonne CO2. Da für die Übergangszeit keine Zwischenlösung festgehalten wurde, stiegen vor allem die Antragszahlen für EH55-Neubauprojekte schlagartig in die Höhe.

Insgesamt standen 24.000 Projekte auf der Kippe. Die Anträge waren zwar fristgerecht eingereicht, aber noch nicht von der KfW bewilligt. Darunter fielen ca. 20.000 neue Immobilien nach dem Effizienzstandard 55, rund 3.000 Neubauten nach dem Standard 40 und etwa 700 Modernisierungen. Viele Bauherren stellten sich die Frage, ob das Kapital auch ohne staatliche Förderung reiche.

BMWK - Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW vorläufig gestoppt - Bundesregierung ordnet Förderung und gesetzliche Standards für Neubau neu (bmwi.de)

Fördermittel für 2022
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben sich Anfang Februar sowohl auf eine kurzfristige-, als auch auf eine langfristige Lösung der Fördermittelregelungen geeinigt. Mitte Februar wurden hierfür weitere 9,5 Milliarden Euro von der Bundesregierung bereitgestellt, die im Jahr 2022 folgendermaßen eigesetzt werden:

  • für bereits gestellte Anträge
    Um das erschütterte Vertrauen der Bauherren wieder herzustellen und maximale Rechtssicherheit zu gewährleisten, beschlossen die Ministerien zunächst sämtliche Anträge zu prüfen und zu genehmigen, die bis zum 24. Januar 2022 eingegangen sind.
  • für neue Sanierungsvorhaben
    Die Sanierungsförderung für energetische Gebäudesanierung im Jahr 2022 wurde mit unveränderten Fördertatbeständen am 22.02.2022 wieder aufgenommen.
  • für neue Neubauauprojekte nach EH40
    Auch die Förderung für EH40 Neubauprojekte soll wieder aufgenommen werden. Die Fördersätze werden reduziert und das ganze Projekt erhält einen Kostendeckel von voraussichtlich 1 Milliarde Euro bis Ende 2022. Hier wird es kein kalendarisches Enddatum geben, jedoch steht fest, dass diese Fördermittel in wenigen Wochen aufgebraucht sein können. Die Förderung von Neubauten nach der Effizienzhaus-Stufe 55 entfällt ganzheitlich.


BMWK - Lösung für KfW Gebäudeförderung steht (bmwi.de)
BMWK - Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden startet ab morgen wieder (bmwi.de)

Die Fördermöglichkeiten der BAFA sowie die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung für selbstgenutztes Wohneigentum bleiben wie gewohnt bestehen.

Neues Fördermittelprogramm ab 2023
Ab Januar 2023 soll ein neues Neubauförderprogramm der Ampel-Koalition umgesetzt werden. Dieses wird unter dem Namen „Klimafreundliches Bauen“ als Nachfolgelösung für die EH55- und EH40-Förderung eingeführt. Das Ziel der Regierung sei es, „das Bauen mit nachhaltigen Baustoffen, das Fördern nachhaltiger Energieversorgung und bei der Bewertung, die Lebenszyklus-Treibhausgas-Emissionen pro m2 Wohnfläche ins Zentrum zu stellen.“

Gebäudesanierung: Anträge für KfW-Zuschüsse wieder möglich - ZDFheute